- Nichtannahme der Arbeitsleistung
- ⇡ Annahmeverzug.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Annahmeverzug — I. Bürgerliches Recht:Der Gläubiger gerät in A., wenn er die ihm vom Schuldner angebotene Leistung nicht annimmt (§ 293 BGB) oder wenn er bei einer Leistung ⇡ Zug um Zug zwar zur Annahme der Leistung bereit ist, die Gegenleistung aber nicht… … Lexikon der Economics